Ärztliche Verordnung
Ergotherapie gehört zu den Heilmitteln und wird ärztlich verordnet und von Krankenkassen bezahlt, kann aber auch privat übernommen werden.
Je nach Beeinträchtigung können die Verordnungen erfolgen als:
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Motorisch Funktionelle BehandlungenWenn die Körpermotorik beeinträchtigt ist, z.B. bei Parkinson, Morbus Bechterew, Fersensporn, ...
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Sensomotorisch perzeptive BehandlungenWenn ein Bereich der Körperwahrnehmung beeinträchtigt ist, z.B. Haut Obeflächenempfinden, Kraftdosierung, Koordination der Extremitäten, optische oder auditive Wahrnehmungsverarbeitung unter anderem bei Schlaganfall, Multipler Sklerose, Schwindel, Karpaltunnelsyndrom oder Schulterschmerzen, ...
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HirnleistungstrainingEingeschränkte Merkfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, seriale Leistungen im Alltag und Vieles mehr..., z.B. bei Blutungen im zentralen Nervensystem.
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Psychisch funktionelle BehandlungenBei Einschränkungen im emotionalen oder sozialen Bereich z.B. Autismus oder Sucht